Digitaler Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
Anträge auf Beurlaubungen sind so frühzeitig wie möglich einzureichen, spätestens jedoch zwei Arbeitstage (Mo-Fr) vor dem Beurlaubungszeitraum.
Wird ein Antrag fristgerecht eingereicht, gilt er als genehmigt, wenn keine schriftliche Rückmeldung (per Mail über IServ) erfolgt.
Wird ein Antrag fristgerecht eingereicht, gilt er als genehmigt, wenn keine schriftliche Rückmeldung (per Mail über IServ) erfolgt.
Pflichtfeld *
Anzahl der Tage, für die im laufenden Schuljahr eine Beurlaubung beantragt wird bzw. bereits genehmigt wurde.
„Genehmigung durch …“ steht in Klammern dahinter.



