INKLUSION

Inklusion

Mehr chancengerechte Teilhabe.

  • Ein Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der in einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung begründeten Benachteiligung und führt zu Maßnahmen im Unterricht sowie bei mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen und schulischen Prüfungen.
  • Ziel: chancengerechte Teilhabe am Bildungsgang und mehr Bildungsgerechtigkeit.
  • Für unsere Schüler:innen mit Dyskalkulie,  ADHS und ME/CFS kann in NRW allerdings kein Nachteilsausgleich gewährt werden.

Unsere Aufgaben:

  • Wir unterstützen unsere Schüler:innen und Studierende mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, akuten (z.B. eine Verletzung an der Hand) oder chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes) und/oder anderweitigen besonderen Beeinträchtigungen mit Beratung und bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen.
  • Wir beraten unsere Schüler:innen und Studierende gerne, u. a. zu folgenden Fragen:
    Wie komme ich zu einer chancengerechten Teilhabe am Bildungsgang?
    Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Inklusionsteam

Sonja Weckler, Johanna Stakenkötter, Brigitte Armbrüster-Nacken, Barbara Kouba (von links nach rechts)