Inklusion
Mehr chancengerechte Teilhabe.
- Ein Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der in einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung begründeten Benachteiligung und führt zu Maßnahmen im Unterricht sowie bei mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen und schulischen Prüfungen.
- Ziel: chancengerechte Teilhabe am Bildungsgang und mehr Bildungsgerechtigkeit.
- Für unsere Schüler:innen mit Dyskalkulie, ADHS und ME/CFS kann in NRW allerdings kein Nachteilsausgleich gewährt werden.
Unsere Aufgaben:
- Wir unterstützen unsere Schüler:innen und Studierende mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, akuten (z.B. eine Verletzung an der Hand) oder chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes) und/oder anderweitigen besonderen Beeinträchtigungen mit Beratung und bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen.
- Wir beraten unsere Schüler:innen und Studierende gerne, u. a. zu folgenden Fragen:
→ Wie komme ich zu einer chancengerechten Teilhabe am Bildungsgang?
→ Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Inklusionsteam
Sonja Weckler, Johanna Stakenkötter, Brigitte Armbrüster-Nacken, Barbara Kouba (von links nach rechts)



