Justizfachangestellte erledigen Büro- und Verwaltungstätigkeiten, die beim Amtsgericht anfallen. Sie verwalten Akten zu gerichtlichen Vorgängen, insbesondere berechnen, vermerken und überwachen sie Fristen. Ebenso beaufsichtigen und erledigen sie den Schriftverkehr und nehmen Eintragungen in Dateien und Karteien vor – z. B. Eintragungen von Eigentümer:innendaten in das Grundbuch oder auch Eintragungen in das Handelsregister. Sie fertigen gerichtliche Schriftstücke an und beglaubigen diese. Außerdem führen sie in Verhandlungen und bei Vernehmungen das Protokoll, berechnen Gebühren für Gerichtsverfahren und verfolgen die Zahlungsvorgänge. In Service-Einheiten sind sie Ansprechpartner:innen für Rat suchende Bürger:innen. Arbeitsbereich ist die Rechtspflege. In der Regel sind das unterschiedliche Gerichte und Staatsanwaltschaften, seltener Notariate.
Die Ausbildung in Nordrhein-Westfalen dauert zur Zeit 2 ½ Jahre.
Die Berufsausbildung der Justizfachangestellten erfolgt im Dualen System, d.h. dass die Auszubildenden die für die Berufsausübung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse 3-mal in der Woche in der Ausbildungsbehörde und 2-mal in der Woche in der Berufsschule erwerben. Im dualen System arbeiten das ausbildende Gericht und die Berufsschule eng zusammen. Die Ausbildungsinhalte sind dabei auf den seit dem 1. August 2004 in Kraft getretenen Lehrplan für Fachklassen des Dualen Systems Justizfachangestellter/Justizfachangestellte abgestimmt. Bei den Ausbildungsgerichten erhalten die Auszubildenden internen Fachunterricht, der von besonders dafür qualifizierten Ausbilder:innen geleitet wird.
Leistungsbewertung
Erwerben Sie parallel bei uns am Hansa-Berufskolleg zu Ihrer Ausbildung die
- Fachoberschulreife (FOR) oder die
- Fachhochschulreife (FHR) .
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