Die Tätigkeit im Überblick
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte erledigen alle Büro- und Verwaltungsarbeiten in Rechtsanwalts- und Notarkanzleien. Im Wesentlichen nehmen sie folgende Aufgaben wahr:
- Erledigung von allgemeinen büroorganisatorischen Arbeiten, z. B. Telefonate entgegennehmen und weiterleiten, Termine mit Mandant:innen vereinbaren, bei Gerichten nachfragen, Akten führen, den Posteingang und -ausgang bearbeiten
- Tätigkeiten im Bereich des Mahnwesens und des Zivilprozesses
- Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsangelegenheiten
- Erstellen von Gebührenrechnungen
- Mitarbeit bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung von Notariatsgeschäften, zum Beispiel im Urkundenwesen, im Liegenschafts- Grundbuch- und im Erbrecht
Qualifikationsanforderungen
Um die Aufgaben kompetent zu erledigen, werden vielfältige Qualifikationen und Kompetenzen gefordert, u. a.:
- organisatorische Fertigkeiten
- kommunikative und kooperative Zusammenarbeit mit Mandant:innen und Mitarbeiter:innen einer Kanzlei
- umfangreiche rechtliche Kenntnisse
- selbständiges Arbeiten mit Gesetzestexten, so dass rechtliche Vorgänge auch selbstständig bearbeitet werden können
- Kenntnisse in DV und Textverarbeitung, so dass berufsbezogene Texte sprachlich und sachlich richtig formuliert und gestaltet werden können
- betriebswirtschaftliche Beurteilung von Vorgängen in einer Kanzlei
- Bereitschaft, sich selbst neue Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen.
Lehrer:innen im Bildungsgang
Grundsätzlich arbeitet seit vielen Jahren kontinuierlich ein Kollegiumsstamm in dem Bildungsgang der Rechtsanwalts- und Notarsfachangestellten, welcher mit den Arbeitsprozessen in den Ausbildungskanzleien sowie mit den Prüfungsanforderungen der Rechtsanwalts- und der Notarkammer gut vertraut ist.
Die Ausbildung im Überblick
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG). Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten - zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten dauert 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Verkürzung möglich. Um die geforderten Qualifikationen und Kompetenzen zu erreichen, werden sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule - durch berufsbezogene und berufsübergreifende Fächer - entsprechende Fähigkeiten vermittelt.
In der Berufsschule lernen die Auszubildenden zum Beispiel
- Regelungen des Bürgerlichen Rechts, wie z.B. Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht
- Verfahrens- und Vollstreckungsrecht, Notariatsrecht, wie z.B. Urkundenwesen, Liegenschafts- und Grundbuchrecht sowie Registerrecht
- Kosten- und Gebührenrecht des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwälting und des Notars bzw. der Notarin
- Rechnungswesen
- Wirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht
- fachbezogene Informationsverarbeitung
Rechtsgrundlagen
- Verordnungen über die Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, Notarfachangestellten, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und Patentanwaltsfachangestellten
Die Ausbildung ist in zwei verschiedenen Versionen durchführbar:
a) Ausbildung zur/m Rechtsanwaltsfachangestellten
b) Ausbildung zur/m Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
Der Hauptunterschied liegt darin, dass die integrierte Ausbildung zur/m Notarfachangestellten die weitergehenden Inhalte und Qualifikationen vermittelt, um in einem Notariat eine fachspezifische Tätigkeit aufnehmen zu können.
Da sich die Ausbildung in elementaren Punkten unterscheidet, wird sie am Hansa-Berufskolleg in zwei eigenständigen Bildungsgängen durchgeführt.
Außerdem können Berufsschüler:innen mit Hauptschulabschluss am Ende ihrer Ausbildung die Fachoberschulreife (den mittleren Abschluss) erwerben.
Perspektiven nach der Ausbildung
Den Dienstleistungen in Sachen „Recht“ gehört die Zukunft. Das Wirtschafts- und Privatleben wird komplexer. Die Nachfrage nach Rechtshilfe und Beratung wird immer größer. Dem/der ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten stehen in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft alle Wege offen. Darüber hinaus finden sie aber auch Beschäftigungen in Rechts- und Mahnabteilungen von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen, z.B. von Banken, Versicherungen, Immobilien- und Handelsunternehmen oder der öffentlichen Verwaltung. Dort sind sie vorwiegend in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen tätig. Weitere Informationen zu diesem Berufsbild erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskammer Hamm.
.Ansprechpartner:innen:
Zuständige Abteilungsleitung:
Verantwortliche für den Bildungsgang: