Berufsschüler:innen, die bisher keinen Schulabschluss oder den Ersten oder den Erweiterten Ersten Schulabschluss hatten, erwerben am Ende ihrer Ausbildung den Mittleren Abschluss, wenn sie...
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestanden haben
- und die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen oder eine Muttersprachprüfung ablegen (gilt nur für kürzlich Zugewanderte).
Unabhängig vom bisher erreichten (niedrigeren) Schulabschluss erwerben unsere Berufsschüler:innen am Ende ihrer Ausbildung den Mittleren Abschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe („Q-Vermerk“), wenn sie...
- eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreichen,
- die Berufsabschlussprüfung bestanden haben
- und die notwendigen Englischkenntnisse nachweisen oder eine Muttersprachprüfung ablegen (gilt nur für kürzlich Zugewanderte).
Die notwendigen Englischkenntnisse werden gem. APO-BK VV 9.4.1 nachgewiesen
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durch eine mindestens ausreichende Note im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sekundarstufe I (Klasse 10 B der Hauptschule; Klasse 10 der Realschule - auch in Aufbauform; Klasse 10 der Gesamtschule; Klasse 10 des neunjährigen Gymnasiums und des Gymnasiums in Aufbauform; Klasse 9 des achtjährigen Gymnasiums)
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oder durch eine mindestens ausreichende Englischnote auf dem Jahreszeugnis der Berufsfachschule Typ 2
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oder durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule, wenn dieser mindestens 80 Unterrichtsstunden umfasst,
- oder durch ein KMK-Zertifikat Fremdsprachen
- oder durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat,
- durch Bescheinigung gemäß den Richtlinien für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung).
Unter diesem Link finden Sie ein Informationsblatt sowie ein Formular, mit dem Sie am Ende Ihrer Ausbildung beantragen können, dass auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule ein höherer Schulabschluss ausgewiesen werden soll.
Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an