Hansa-Berufskolleg Münster

Fachhochschulreife: Praktika

Praktikum zur Erlangung der vollen Fachhochschulreife

  • nach erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule oder
  • nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Berufsfachschule ohne Berufsabschlussprüfung (Kaufmännische (m/w/d) Assistent:innen)

Einige Schüler:innen, die zuvor bei uns im Hause die Höhere Handelsschule besucht haben oder den schulischen Abschluss als Kaufmännische (m/w/d) Assistent:in erreicht haben, planen im Anschluss ein Studium. Die Zugangsberechtigung für die Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule ist die volle Fachhochschulreife. Diese ist auch die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen öffentlichen Dienst der Finanzverwaltung, der Kommunen, der Polizei und des Zolls.

 

Wie erlange ich die volle Fachhochschulreife? 

Um die volle Fachhochschulreife zu erlangen,  müssen Sie Praktika im Umfang von 24 Wochen nachweisen.  Die im Rahmen Ihres Schulbesuchs am Hansa-Berufskolleg abgeleisteten Praktika sowie bestimmte Unterrichtsinhalte der Berufsorientierung werden Ihnen auf die 24 Wochen angerechnet. Haben Sie z. B. die Höhere Handelsschule besucht, so werden Ihnen insgesamt 7 Wochen  aus der Schulzeit angerechnet.  Haben Sie zuvor den Bildungsgang der Kaufmännischen (m/w/d) Assistent:innen besucht, können Sie 13 Wochen von 24 Wochen verbuchen. 

 

Gibt es bestimmte Anforderungen an das fehlende Praktikum?

Ja, das Praktikum muss "einschlägig" sein.  Einschlägig bedeutet, dass das Praktikum im Bereich Wirtschaft und Verwaltung durchzuführen ist. Einschlägige Praktikastellen finden Sie in solchen Unternehmen, die auch zur Ausbildung in kaufmännischen/ verwaltenden Berufen berechtigt sind.  

Ein Praktikum kann nur anerkannt werden, wenn Sie mindestens 50% der regulären (tariflichen) Arbeitszeit abgeleistet haben.  Ein Teilzeitpraktikum wird anteilig angerechnet. Dies hat zur Folge, dass sich die Gesamtzeit entsprechend verlängert.  Beispiel 1: Das Unternehmen X hat eine reguläre tarifliche Arbeitszeit von 38 Stunden in der Woche. Wenn Sie  in diesem Unternehmen X ein Praktikum machen, so müssen Sie dort wenigstens 19 Stunden wöchentlich arbeiten, also 50% der regulären Arbeitszeit.  Wenn Sie in diesem Fall weniger als 19 Stunden arbeiten, so können keine Zeiten für ein Praktikum angerechnet werden.  Beispiel 2: Sie arbeiten in dem Unternehmen X nicht 38 Stunden, sondern nur 28,5 Stunden.  Dies macht 3/4  der Arbeitszeit einer regulären Stelle aus. Es fehlt Ihnen 1/4 der regulären Arbeitszeit pro Woche. Das bedeutet, dass sich die Praktikumszeit um 1/4 insgesamt verlängert. Müssten Sie noch 17 Wochen Praktikum ableisten, dann müssten Sie bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28,5 und einer regulären Arbeitszeit von wöchentlich 38 Stunden anstelle von 17 Wochen 21,25 Wochen nachweisen. 

Ein Praktikum kann in Teilen abgeleistet werden. Jedoch muss jeder anrechenbare Praktikumsblock mindestens 2 Wochen am Stück betragen.

Ein Praktikum im elterlichen Unternehmen ist nicht erlaubt. 

Während der Schulzeit sind nur schulisch begleitete Praktika erlaubt.  

Ebenso können Praktika, die in Unternehmen, die nicht kaufmännisch (m/w/d) / verwaltend ausbilden, abgeleistet werden,  nicht anerkannt  werden. Hierzu zählt zum Beispiel ein (kleiner) Handwerksbetrieb.

 

Welche Unternehmen kommen für ein Praktikum infrage?

Zu den geeigneten Unternehmen, Organisationen,  Einrichtungen und Verwaltungen zählen zum Beispiel:  Anwaltskanzleien, medizinische Praxen mit einem kaufmännischen (m/w/d) Bereich,  Banken, Bausparkassen, Berufsgenossenschaften, der Einzelhandel, der Großhandel, Immobilienmakler:innen, Industriebetriebe, Krankenkassen, Logistikunternehmen, Notariate, Personaldienstleistungsunternehmen, die Polizieverwaltung,  Steuerberater:innen, Versicherungen,  Verwaltungen, Zoll. 

 

Welche  Inhalte sollen durch ein Praktikum nagewiesen werden?

Wenn Sie ein Praktikum in einem Unternehmen ableisten, dann sollten Sie Tätigkeiten aus folgenden Bereichen ausführen und nachweisen:

  • Betriebliche Prozesse in der Beschaffung und Bevorratung (z. B.: Tätigkeiten der Bedarfsermittlung, Analyse und Bewertung von Bezugsquellen, Vertragsverhandlungen mit Lieferant:innen, Beschaffungsdurchführung, Warenannahme, Umgang mit Vertragsstörungen).
  • Betriebliche Prozesse in Marketing und Absatz (z. B. Umgang mit absatzpolitischen Instrumenten, Analyse der Kund:innenanforderungen, Beratung und Betreuung von Kunden, Auftragsüberprüfung, Terminierung, Kommissionierung, Versand, Kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen).
  • Planung, Durchführung und Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung von Produkten oder Dienstleistungen (z. B.: Buchführungsprozesse) 
  • Controlling / Steuerung der Geschäftprozesse (z. B.:  Kostenrechnung, Kalkulation, Kostenkontrolle, Auswertung betrieblicher Kennzahlen und Statistiken).

 

Wie erhalte ich den Nachweis über die volle Fachhochschulreife?

Sie lassen sich eine Praktikumsbescheinigung über das einschlägige Praktikum ausstellen und geben diese im Schulsekretariat ab.  Die Schule prüft die Bescheinigung und stellt Ihnen dann das erforderliche Schriftstück aus. 

 

Wenn Sie unsicher sind, ob bestimmte auszuführende Tätigkeiten als Praktikum anerkannt werden können, so fragen Sie uns vor Aufnahme des Praktikums.  Sie sollten vorab durch die Schule auch prüfenn lassen, ob das Unternehmen, das Ihnen einen Praktikumsplatz angeboten hat, die Anforderungen der Praktikumsordnung erfüllen kann. Hierfür nutzen Sie das angefügte Formblatt und legen Sie uns dieses ausgefüllt vor. 

 

Ansprechpartnerin ist Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ausbildungsordnung des gelenkten Praktikums.

Broschüre des Schulministeriums NRW.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und der dreijährigen Berufsfachschule ohne Berufsabschlussprüfung

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