Die Stadt Münster gibt über das Amt für Schule und Weiterbildung bekannt, dass Fahrräder nur dann gegen Sachschaden und Diebstahl versichert sind, wenn von der zuständigen Stelle eine Benutzungserlaubnis erteilt wurde. Zuständige Stelle ist die jeweilige Schule der Schüler:innen - also "für Sie" (wenn Sie als Schüler:in diese Seite besuchen) das Hansa-Berufskolleg.
Seitens des zentralen Justiziariats wurde festgelegt, dass Schüler:innen nur dann eine Fahrradbenutzungserlaubnis erteilt werden sollte, wenn deren Schulweg mehr als 2 km beträgt und von der Stadt Münster keine Schüler:innenfahrkarte zur Verfügung gestellt wurde.
Diese Benutzungserlaubnis wird hiermit vom Hansa-Berufskolleg unter den o.g. Voraussetzungen erteilt.
Die Benutzung des Fahrrads steht natürlich allen Schüler:innen unserer Schule frei. Versicherungsschutz über die Stadt Münster besteht jedoch ausschließlich für den obigen Personenkreis.