- Wir unterstützen unsere Schüler:innen und Studierende mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, akuten (z.B. eine Verletzung an der Hand) oder chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes) und/oder anderweitigen besonderen Beeinträchtigungen mit Beratung und bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen.
- Für unsere Schüler:innen mit Dyskalkulie, ADHS und ME/CFS kann in NRW allerdings kein Nachteilsausgleich gewährt werden.
- Ein Nachteilsausgleich dient dem Ausgleich der in einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung begründeten Benachteiligung und führt zu Maßnahmen im Unterricht sowie bei mündlichen und schriftlichen Leistungsnachweisen und schulischen Prüfungen.
- Ziel: chancengerechte Teilhabe am Bildungsgang, mehr Bildungsgerechtigkeit.
Wir beraten Sie gerne, u. a. zu folgenden Fragen:
- Wie komme ich zu einer chancengerechten Teilhabe am Bildungsgang?
- Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Team: Brigitte Armbrüster-Nacken, Barbara Kouba, Johanna Stakenkötter, Sonja Weckler
Kontakt: