Duale Ausbildung + FHR
Berufsschüler:innen haben die Möglichkeit, am Ende ihrer Ausbildung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung auch die Fachhochschulreife zu erwerben. Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW, Informationsflyer, Stand 7/2020
Voraussetzungen
- der mittlere Schulabschluss/die Fachoberschulreife (mit oder ohne Qualifikationsvermerk) wurde bereits erworben,
- es liegt ein mindestens 3-jähriger Ausbildungsvertrag vor,
- das Ausbildungsunternehmen stimmt der Zusatzausbildung zu,
- Sie haben ein überdurchschnittliches Engagement.
Merkmale des Zusatzangebotes zum Erwerb der Fachhochschulreife (FHR)
Auszubildende, die beide Abschlüsse erreichen möchten, nehmen am Zusatzunterricht in den Fächern Mathematik, Englisch, Deutsch/Kommunikation und einer Naturwissenschaft regelmäßig teil. Der Zusatzunterricht könnte z. B. als Abendunterricht erteilt werden. Der vorgeschriebene Stundenumfang für den Erwerb der FHR kann nur absolviert werden, wenn die Auszubildenden den Zusatzunterricht bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr besuchen.
Die Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn Auszubildende regelmäßig am Zusatzunterricht teilnehmen, in den oben genannten Fächern die FHR-Abschlussprüfung erfolgreich ablegen, den Berufsschulabschluss erworben und die Berufsabschlussprüfung bestanden haben.
Geplante Organisationsform
Am Hansa-Berufskolleg wird bei Bedarf eine „fachbereichsspezifische Lerngruppe“ eingerichtet. Das heißt, Auszubildende verschiedener Berufe aus dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung besuchen gemeinsam den Zusatzunterricht und qualifizieren sich so für die FHR-Prüfungen.
Anmeldung
Aufgrund der zu geringen Anmeldezahlen konnten wir das Zusatzangebot bisher nicht einrichten. Wenn Sie ein ernsthaftes Interesse haben und mit dem Berufsabschluss auch die Fachhochschulreife erwerben wollen, so teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit, indem Sie dieses Formular ausfüllen und an unser Sekretariat weiterleiten.
Ansprechpartner am Hansa-Berufskolleg: