Berufsschüler:innen, die bisher keinen Schulabschluss oder nur den einfachen Hauptschulabschluss hatten, erwerben am Ende ihrer Ausbildung den "Erweiterten Ersten Schulabschluss", wenn sie einen Berufsschulabschluss bekommen. Früher wurde der Abschluss "Hauptschulabschluss nach Klasse 10" oder "10-A-Abschluss" genannt,
Unter bestimmten Voraussetzungen können sie sogar den mittleren Abschluss (früher: Fachoberschulreife oder Realschulabschluss genannt) erwerben. Bitte lesen Sie dazu die Informationen unter dem Link mittlerer Abschluss.
Unter diesem Link finden Sie ein Informationsblatt sowie ein Formular, mit dem Sie beantragen können, dass auf Ihrem Abschlusszeugnis der Berufsschule ein höherer Schulabschluss ausgewiesen werden soll.
Ansprechpartner
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rasch: